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Die Risikolebensversicherung

Der eigene Tod ist ein schweres Thema, mit dem man sich meist nicht gerne und erst recht nicht vollkommen klar und vernünftig beschäftigt. Dennoch sollte man auch an seine Hinterbliebenen denken, die heutzutage in immer mehr Fällen für Verstorbene zahlen müssen. Eine Risikolebensversicherung zur Absicherung der Hinterbliebenen abzuschließen, lohnt sich.

Versicherung für die Hinterbliebenen

Der Tod kommt zu den reichen und den armen Menschen, aber in beiden Fällen ist er nicht günstig. Laufende Rechnungen, Schulden, Darlehen, Kredite und Beerdigungskosten bleiben zum Teil als schwer finanzierbare Belastungen für die Familie, den Ehepartner oder die Geschäftspartner zurück. Diese Problematik ist vielen jungen Menschen nicht bewusst, kann für die Hinterbliebenen aber existenzbedrohend werden. Es gibt verschiedene Arten der Lebensversicherung. Um seine Hinterbliebenen bestmöglich vor größeren finanziellen Sorgen zu schützen, bietet sich eine Risikolebensversicherung zur Absicherung an. Eine solche Versicherung sorgt dafür, dass im Versicherungsfall, dem Tod des Versicherten, eine Leistung seitens des Versicherungsunternehmens an die Bezugsberechtigten fällig wird. Ein Sonderfall ist die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben, bei der mehrere Personen versichert sind, die Summe aber nach dem Tode eines der Versicherten an den anderen gezahlt wird. Dies kommt häufig bei Geschäftspartnern oder kinderlosen Ehepaaren vor.

Berechnung der Beitragshöhe

Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind abhängig vom Geschlecht, vom Gesundheitszustand und vom Alter des Versicherten zu Beginn der Versicherungslaufzeit. Auch die Laufzeit selber und die vereinbarte Versicherungssumme wirken sich auf die Beitragshöhe aus. Wenn der Versicherte einem besonders gefährlichen Beruf oder Hobby nachgeht, kann es zu höheren Beiträgen kommen.

Überschüsse

Auch bei einer Risikolebensversicherung existiert eine Überschussbeteiligung. Entgegengesetzt zu einer kapital-bildenden Lebensversicherung spielen Zinsüberschüsse hier weniger eine Rolle. Es kommt eher zu Risiko- oder Kostenüberschüssen. Diese Art der Überschüsse ergeben sich daraus, dass das jeweilige Versicherungsunternehmen weniger Todesfallleistungen erbringen muss und somit geringere Kosten für das Unternehmen entstehen als zuvor angenommen. Diese Überschüsse werden entweder auf die Versicherungsleistung beim eintretenden Todesfall addiert oder zuvor bar ausgezahlt. Die Barauszahlungen sind dann meistens Beitragsverrechnungen, d.h. sie werden von den fälligen Beiträgen subtrahiert.

Risikolebensversicherungen gelten zwar nicht als kapital-bildende Lebensversicherungen, da sie eigentlich nicht das Ansparen einer Ablaufleistung beinhalten, dennoch kann man bei sehr langen Laufzeiten vereinzelt für den Fall einer vorzeitigen Kündigung einen Rückkaufwert vereinbaren. So kann sich eine kleine beitragsfreie Summe ergeben.

Der Berufsunfähigkeitsschutz

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es einzeln oder in Verbindung mit der Risikolebensversicherung. Die Kombination der beiden Versicherungen ist nicht unüblich. Der Versicherte erhält dann im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rente und die Angehörigen nach seinem Tod eine vorher festgelegte Summe. Das Kombinationsangebot beider Versicherungen ist im Regelfall etwas günstiger als beide einzeln zu bezahlen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird, wie der Name schon erklärt, die Versicherungsleistung fällig, sollte der Versicherte unfähig werden, seinen Beruf auszuüben. Es handelt sich bei dem Berufsunfähigkeitsschutz um eine Art der Invaliditätsversicherung. Gewöhnlicherweise ist jeder Mensch, der einen Beruf ausübt, der den eigenen Unterhalt und/oder den Unterhalt anderer Personen sichert, berechtigt zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Gleiches gilt auch für Menschen, deren Tätigkeit nicht ohne finanziellen Aufwand zu ersetzen wäre. Es geht hier also nicht ausschließlich um bezahlte Berufe.