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Abgesichert im Todesfall

Es ist ein Thema, mit dem sich keiner gerne beschäftigt, doch ist es in einigen Fällen dringend zu empfehlen: Was passiert mit den Hinterbliebenen, wenn ich oder mein Ehepartner plötzlich sterben? Sind Partner und eventuelle Kinder ausreichend abgesichert? Was ist mit meinem Geschäftspartner? Kann er das Unternehmen alleine weitertragen? Wie sieht die finanzielle Situation in der Familie aus, wenn plötzlich der Hauptverdiener wegfällt? Eine Risikolebensversicherung soll all diese Fälle vorzeitig absichern.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung tritt ausschließlich im Todesfall des Versicherten in Kraft und soll dafür sorgen, dass die Begünstigten finanziell abgesichert sind. Als Begünstigte können sowohl Ehe- wie auch Lebenspartner, Kinder oder auch Geschäftspartner in Frage kommen. Wenn der Versicherte vor dem Ablauf der Versicherung in einem bestimmten, höheren Alter verstirbt, wird die Versicherungssumme an die Begünstigten ausgezahlt und ermöglicht ihnen so eine anhaltende finanzielle Unabhängigkeit, die Fortführung eines Unternehmens oder die Tilgung eines gemeinsam aufgenommen Darlehens.

Wie hoch sind die Kosten für die Versicherung?

Die Höhe der Beiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab. So ist natürlich die gewünschte Versicherungssumme entscheidend, jedoch auch das Alter und der gesundheitliche Zustand des Versicherten. Vor der genauen Betragserechnung verlangt die Versicherung nämlich genaue Informationen über eventuelle Krankheiten und Beschwerden, die sie unter Umständen auch beim Arzt überprüfen darf. Im Weiteren ist auch das Geschlecht ausschlaggebend, da Frauen eine längere Lebenserwartung haben und somit geringere Beiträge zahlen müssen. Ebenfalls entscheidend für die Beitragshöhe sind eventuelle gefährliche Freizeitaktivitäten (wie regelmäßiges Ausüben von Extremsportarten), Rauchen oder auch ein besonders risikoreicher Beruf.

Bei den Angaben zu dem persönlichen Gesundheitszustand ist unbedingt Ehrlichkeit geboten, da die Versicherung für ungültig erklärt werden kann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass falsche Informationen übermittelt wurden.

Bis zu welchem Alter kann man die Versicherung abschließen?

Es gibt keine klare Altersgrenze, die für den Abschluss einer Versicherung gilt, jedoch wird es im zunehmenden Alter immer schwieriger einen Versicherer zu finden, da das Risiko schlichtweg zu groß für diesen ist. Häufig gilt das 50. Lebensjahr als Grenze für einen Versicherungsabschluss.

Die Versicherungslaufzeit

Eine Risikolebensversicherung endet dann, wenn der Versicherte vor dem Erreichen eines bestimmten Lebensalters stirbt oder wenn das entsprechende Lebensalter überschritten ist. Im ersteren Fall wird die Versicherungssumme an die Begünstigten ausgezahlt, im zweiten Fall endet das Versicherungsverhältnis und die eingezahlten Beiträge verbleiben ohne Auszahlung bei der Versicherung. Grundsätzlich kann man eine Risikolebensversicherung auch kündigen, allerdings ist das nicht immer ratsam, da bei einem eventuellen, neuen Wiederabschluss durch veränderte Umstände höhere Raten fällig werden können.

Der Beitrag wurde am Donnerstag, den 10. November 2011 um 15:31 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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